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Nachfolgend einige Gerichtsurteile zur Erstattung von Detektivkosten die auch privat absetzbar sind, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

AG in Hessen, 8 K 3370/88

 

  • Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden Fall, den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau. OLG-Frankfurt, Az. 1 UF 94/01
  • Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart, 15.03.1998 8 WF 96/88
  • Detektivkosten sind im Unterhaltsprozess erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt. OLG Zweibrücken, Az 6WF 117/00
  • Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs Eigenbedarfsgründe der Vermieter als unrichtig entlarven, können Detektivkosten vom Vermieter ersetzt erhalten.
    AG Hamburg, 38 C 110/96, 24.10.1990

Wichtiger Hinweis:

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