Telefonische Erstberatung
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Nachfolgend einige Gerichtsurteile zur Erstattung von Detektivkosten die auch privat absetzbar sind, wenn ein konkreter Verdacht besteht.
AG in Hessen, 8 K 3370/88
Wichtiger Hinweis:
Verehrte Klienten und Interessenten, wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die hier aufgeführten Gerichtsurteile nur zu Ihrer allgemeinen Information dienen sollen. Es handelt sich um keine Rechtsberatung. Irrtum ausdrücklich vorbehalten. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder einen Rechtsanwalt aus unserem Haus, der sie detailliert informieren, beraten und auch weitere Gerichtsurteile zitieren kann. Gerne stellt die Detektei Onusseit für Sie den Kontakt her.