Telefonische Erstberatung
Tel.: 0511 12 27 75 48
Handy: 0177 83 54 808
ein Privatermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und Ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert
und insbesondere gerichtlich verwertbares Beweismaterial für Sie zusammenträgt.
Bei der Beauftragung unserer Detektei kommt es zwischen Ihnen als Kunden und uns in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass unsere Detektei keinen Erfolg schuldet, da
dieser nicht garantiert werden kann.
Die Beauftragung unserer Detektei Onusseit stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Wir werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein
Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat und zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle
Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend werden wir als Detektei jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel
Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Private Auftraggeber schalten unsere Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-,Sorgerechts-,Erbschafts-,Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also in
zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Von Unternehmen wird unsere Wirtschaftsdetektei mit Wirtschaftsdetektiven eingesetzt, die sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu
gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, die Überprüfung von Schuldnern sowie Ermittlungen zum Arbeitszeitbetrug.
Immer häufiger ermitteln wir als Wirtschaftsdetektei auch in Sachen Partentrechtsverletzung.
Nicht zu vergessen sind forensische Untersuchungen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage.
Oft wird der Ladendetektiv dem Detektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewacheraufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
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