Telefonische Erstberatung
Tel.: 0511 12 27 75 48
Handy: 0177 83 54 808
Um einen Täter auf frischer Tat zu ertappen zum Beispiel bei einem aktuellem Verdacht des Diebstahls, erfolgt die verdeckte, also heimliche Videoüberwachung meist kurzfristig und
anwendungsbezogen. Im Gegensatz zur offenen Videoüberwachung, welche bewusst auch zur Abschreckung also präventiv eingesetzt wird.
Der Hinweis auf die Überwachung würden den Täter abschrecken und die Aufklärung der Straftat erschweren.
Eine verdeckte Videoüberwachung ist ausschließlich auf nicht öffentlich zugängliche Räume zulässig.
In seiner Entscheidung vom 21.06.2012 Az.:2 AZR 153/11 hat das Bundesarbeitsgericht klar gestellt, dass in Ausnahmefällen auch eine heimliche / verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig sein kann.
Die generelle Anforderung an eine verdeckte Videoüberwachung sind allerdings sehr hoch:
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Nach einer örtlichen Begehung des Installationsortes erstellen wir Ihnen eine Übersicht über den Installationsaufwand, wie und wo es ratsam wäre die verdeckte Videoüberwachung zu
installieren.
Nach einem vereinbarten Zeitraum führen wir eine Datensicherung durch und sichten das Videomaterial.
Alle relevanten Ereignisse werden in einem schriftlichen Bericht festgehalten sowie die aussagekräftigen Videosequenzen gesichert.
Den Bericht sowie die Videosequenzen erhalten Sie persönlich von uns überreicht. Sie entscheiden nach der Sichtung ob Ihnen das Beweismaterial reicht oder ob die Überwachung fortgeführt werden
soll.
Nach Ende des Projektes werden alle auf den Speichermedium befindlichen Videosequenzen im Sinne des Datenschutzgesetzes Unwiderruflich gelöscht.