Verdeckte Videoüberwachung

Detektei Onusseit

Detektei - Sicherheitsdienst - Sicherheitstechnik



Telefonische Erstberatung
Tel.: 0511 12 27 75 48

Handy: 0177 83 54 808

 


Um einen Täter auf frischer Tat zu ertappen zum Beispiel bei einem aktuellem Verdacht des Diebstahls, erfolgt die verdeckte, also heimliche Videoüberwachung meist kurzfristig und anwendungsbezogen. Im Gegensatz zur offenen Videoüberwachung, welche bewusst auch zur Abschreckung also präventiv eingesetzt wird.
Der Hinweis auf die Überwachung würden den Täter abschrecken und die Aufklärung der Straftat erschweren.
Eine verdeckte Videoüberwachung ist ausschließlich auf nicht öffentlich zugängliche Räume zulässig.




Verdeckte Videoüberwachung der Detektei Onusseit im Beschäftigungsverhältnis

In seiner Entscheidung vom 21.06.2012 Az.:2 AZR 153/11 hat das Bundesarbeitsgericht klar gestellt, dass in Ausnahmefällen auch eine heimliche / verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig sein kann.

Hohe Anforderung an die verdeckte Videoüberwachung

Die generelle Anforderung an eine verdeckte Videoüberwachung sind allerdings sehr hoch:

  • Es muss ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung
  • Oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers vorliegen weniger einschneiden Mittel müssen ausgeschöpft sein
  • die Videoüberwachung darf als einziges Mittel verbleiben
  • die Videoüberwachung darf insgesamt nicht unverhältnismäßig sein.

Ist eine verdeckte Videoüberwachung bei Ihnen möglich?

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Installation und Beweismittelsicherung

Nach einer örtlichen Begehung des Installationsortes erstellen wir Ihnen eine Übersicht über den Installationsaufwand, wie und wo es ratsam wäre die verdeckte Videoüberwachung zu installieren.
Nach einem vereinbarten Zeitraum führen wir eine Datensicherung durch und sichten das Videomaterial.
Alle relevanten Ereignisse werden in einem schriftlichen Bericht festgehalten sowie die aussagekräftigen Videosequenzen gesichert.
Den Bericht sowie die Videosequenzen erhalten Sie persönlich von uns überreicht. Sie entscheiden nach der Sichtung ob Ihnen das Beweismaterial reicht oder ob die Überwachung fortgeführt werden soll.
Nach Ende des Projektes werden alle auf den Speichermedium befindlichen Videosequenzen im Sinne des Datenschutzgesetzes Unwiderruflich gelöscht.