Trennungsunterhalt

Mit unserem Privatdetektiv , bieten wir als Privatdetektei Onusseit unseren Kunden seriöse und diskrete Observationen, Ermittlungen und Recherchen im privaten Bereich an.


Telefonische Erstberatung
Tel.: 0511 12 27 75 48

Handy: 0177 83 54 808


Haben die Ehegatten während des Bestehens einer Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst, besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt) nach §1361 BBG.

Für die Höhe des Unterhaltsanspruchs, die Bedürftigkeit des Berechtigten, die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und die Verwirkung gilt das zum nacheheliechen Unterhalt gesagte.

Der Trennungsunterhalt richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und kann weder befristet werden nich auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt werden. Im Unterschied zum nachehelichen Unterhaltsanspruch unterliegt derjenige, welcher den Hausstand führte.